WECF

EU-Kommission verstößt gegen ihre Verpflichtung zur Regulierung hormonell wirksamer Substanzen

Das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) und Women in Europe for a Common Future (WECF) begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der Richterspruch bestätigt, dass die EU-Kommission „gegen ihre Verpflichtungen aus der Verordnung Nr. 528/2012 verstoßen hat, dass sie keine delegierten Rechtsakte zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien zur Bestimmung der endokrinschädigenden Eigenschaften erlassen hat“.

Das Urteil kritisiert das Verhalten der EU-Kommission, die vereinbarte Frist vom 13. Dezember 2013 zur Festlegung dieser Kriterien nicht eingehalten und dadurch demokratische Entscheidungen des Europäischen Rates und des EU-Parlaments ignoriert zu haben.

Die Begründung der EU-Kommission, die Kriterien seien im Sommer 2013 als nicht wissenschaftlich kritisiert worden und ihre Anwendung hätten Auswirkungen auf den Binnenmarkt, wies das Gericht zurück. Nach Auffassung des Gerichts hatte die EU-Kommission nicht das Recht, die in der Verordnung deutlich festgelegte Balance zwischen der Sicherung des Binnenmarktes einerseits und der Sicherung hoher Schutzstandards für Mensch, Tier und Umwelt andererseits zu gefährden. Das Gericht stellte in seinem Urteil des Weiteren fest, dass die Verordnung eine Folgenabschätzung nicht verlangt. Die EU-Kommission hatte statt der Implementierung von Kriterien eine ökonomische Folgenabschätzung initiiert und dabei in Kauf genommen, dass Menschen und ihre Umwelt weiterhin mit hormonschädigenden Substanzen (EDCs) belastet werden.

„Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt zur Regulierung von EDCs in anderen Produkten, Pestiziden und unter REACH“, so Alexandra Caterbow, Chemikalienexpertin bei WECF.

(WECF, PAN Germany, 17.12.2015)

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 15.01.2016