AKF

Flüchtlingsfrauen vor Gewalt schützen

Anlässlich der aktuellen Lage der Flüchtlinge in Deutschland weist der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF) nochmals auf seine Stellungnahme zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni hin.

Der AKF fordert in dieser Stellungnahme die zuständigen MinisterInnen/SenatorInnen der Bundesländer auf, für Flüchtlingsfrauen Unterkünfte und Betreuungsbedingungen bereitzustellen, die sie vor jeglicher Gewalt schützen.

Dazu gehören Einrichtungen nur für Frauen und ihre kleinen Kinder. Insbesondere für schwer traumatisierte Frauen ist psychologische Betreuung unerlässlich. Die Betreuung muss in der Muttersprache, gegebenenfalls durch Dolmetscherdienste, angeboten werden. Schwangere Frauen und junge Mütter müssen besonderen Schutz genießen. Der Zugang zu Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt muss dabei gewährleistet sein. Außerdem soll die Unterbringung von Flüchtlingsfamilien/alleinerziehende Frauen in eigenen Wohnungen beziehungsweise Wohnbereichen mit eigener Küche und sanitären Anlagen erfolgen.

Dem Betreuungspersonal müssen Fortbildungen angeboten werden, bei denen der Schutz vor Gewalt thematisiert wird.

Alle Menschen haben den gleichen Anspruch auf angemessene gesundheitliche Versorgung. Flüchtlinge dürfen hier nicht benachteiligt werden. Wie in Bremen und Hamburg bereits etabliert, sollen Flüchtlinge deswegen Krankenversichertenkarten wie gesetzlich Krankenversicherte erhalten.

(Stellungnahme AKF, 20.6.2015)

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 19.10.2015