IKK Südwest

Forderung nach Mutterschutz bei Fehlgeburt

  • Nach einer Fehlgeburt kann sich eine Frau oft nur durch die Kontaktierung von Ärzt:innen mit dem Ziel einer Krankschreibung schützen, da der Mutterschutz diesen Fall nicht abdeckt.

  • Nach einer Fehlgeburt haben Frauen keinen Anspruch auf Mutterschutz. Die IKK Südwest spricht sich für eine Ausweitung der aktuellen Gesetzeslage aus und unterstützt die Petition im Bundestag nach einer Staffelung des Mutterschutzes für betroffene Frauen. Eine Analyse der IKK Südwest unter ihren Versicherten in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland unterstreicht die Notwendigkeit einer solchen Ausweitung.

    Auf jede 20. Geburt im Krankenhaus kommt durchschnittlich eine Fehlgeburt – das zeigt eine Analyse der IKK Südwest unter ihren Versicherten in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.

    Prof. Dr. Jörg Loth, Vorstand der IKK Südwest: »Die aktuelle Rechtslage berücksichtigt bei weitem nicht ausreichend die Situation der Eltern und insbesondere der Mutter nach dem tragischen Ereignis einer Fehlgeburt. Bei einem so sensiblen Ereignis im Leben einer Frau und ihrer Familie darf weder eine starre Gramm- noch eine Wochenzahl über die Anerkennung des Mutterschutzes bestimmen und damit festlegen, wer sich als Mutter fühlen darf und wer nicht.«

    Darüber hinaus hänge der Anspruch auf Mutterschutz mit der harten Grenzziehung oft auch vom Zufall, also vom Zeitpunkt des Besuches bei dem/der Ärzt:in, ab. Denn: Wer zum Beispiel bis zum Ende der 23. Woche der Schwangerschaft eine Fehlgeburt erleidet, hat keinen Anspruch, eine schwangere Frau, die dieselbe Diagnose nur einen Tag später, zu Beginn der 24. Schwangerschaftswoche, erhält, hat Anspruch auf 18 Wochen Mutterschutz.  

    »Viele Kinder werden bei einer nach der Rechtslage definierten Fehlgeburt normal entbunden. Mütter durchleben demnach auch die körperlichen und psychischen Strapazen der Geburt. Daher sehe ich es als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ihnen die Möglichkeit auf eine Schutzfrist einzuräumen, um sich körperlich und psychisch zu schonen. Nach der aktuellen Rechtslage fallen diese Frauen aber durchs Raster.« Genau diese Schonung nach einer Geburt, so Loth, solle der Mutterschutz eigentlich im Sinne des Gesetzgebers abdecken.

    Eine Analyse der IKK Südwest zeige, dass viele der Sternenkinder bereits zeitlich vor der definierten Frist der 24. Schwangerschaftswoche im Krankenhaus geboren werden – und zwar in mehr als der Hälfte der Fälle. »Die harte Grenzziehung führt dazu, dass Mütter am Folgetag nach einem solch oft traumatischen Erlebnis wieder arbeiten müssen (…).«

    Die IKK Südwest spricht sich dafür aus, dass der Mutterschutz früher einsetzt als bisher. Dabei unterstütze die regionale Krankenkasse die Petition nach der Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes im Bundestag vom 15.07.2022. Loth führt hierzu aus: »Frauen sollten in die Lage versetzt werden, individuell und selbstbestimmt in einer solchen Ausnahmesituation zu entscheiden. Das sollte ein gestaffelter Mutterschutz aus unserer Sicht unbedingt leisten. Auch sollte es die frei wählbare Option einer früheren Rückkehr in den Beruf geben. All dies natürlich in Absprache mit dem Arbeitgeber.«  

    Quelle: IKK Südwest, 17.11.2022 ∙ DHZ

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 25.11.2022