Umsetzung der EU-Richtlinie

Freistellung für Partner:innen nach der Geburt geplant

  • Nicht nur Mütter, sondern auch ihre Partner:innen sollen künftig nach der Geburt zwei Wochen lang bezahlt zu Hause bleiben dürfen.

  • Nach Angaben von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) will die Bundesregierung 2024 in Deutschland eine bezahlte Vaterschafts-Freistellung einführen. Geplant ist, dass Partner:innen künftig nach der Geburt eines Kindes zwei Wochen lang bezahlt frei machen können, ohne wie bislang dafür Urlaub oder Elternzeit in Anspruch nehmen zu müssen.

    Die Neuerung beträfe den zweiten Elternteil, also in den meisten Fällen die Väter – da Mütter durch die gesetzlichen Regeln des Mutterschutzes nach einer Geburt ohnehin für einen gewissen Zeitraum bezahlt freigestellt werden. Die geplante Freistellung soll laut Paus im Mutterschutzgesetz verankert werden.

    Paus sagte, dass Arbeitgeber:innen damit auch einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten könnten. Wie genau die Freistellung aber finanziert werden soll und zu welchem Anteil sich Arbeitgeber künftig daran beteiligen sollten, ist laut Ministerium noch offen.

    Die Vaterschaftsauszeit ist auch im Koalitionsvertrag verankert und sollte ursprünglich deutlich früher als 2024 umgesetzt werden. Die wirtschaftliche Lage sei derzeit aber schwierig, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, sagte Paus. »Deshalb möchte ich dieses wichtige Vorhaben im nächsten Jahr aufs Gleis setzen.«

    Mit dem Vorhaben setzt Deutschland auch eine entsprechende EU-Richtlinie um. Erst im September hatte die Kommission in Brüssel Druck gemacht und wegen der verspäteten Umsetzung der Vaterschaftsauszeit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

    Quelle: dpa, 28.12.2022 ∙ DHZ

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 06.12.2022