Berlin

Frühe Hilfen zum Hungerlohn

  • Das Rundschreiben der Senatsverwaltungen für Gesundheit und Soziales sowie für Bildung, Jugend und Wissenschaft bezüglich der "Höhe des Entgelts für Familienhebammen" sorgte beim Berliner Hebammenverband für Entrüstung.

  • Mit großer Entrüstung hat der Berliner Hebammenverband das gemeinsame Rundschreiben der Senatsverwaltungen für Gesundheit und Soziales sowie für Bildung, Jugend und Wissenschaft bezüglich der "Höhe des Entgelts für Familienhebammen" aufgenommen. Obwohl das Rundschreiben wohl seit dem 3. Dezember vergangenen Jahres im Umlauf ist, wurde dies dem Berliner Hebammenverband nicht mitgeteilt. In der Berliner Information "Rahmenkonzeption und Fördergrundsätze zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung" heißt es: "Die Höhe der Vergütung der Familienhebammen wird auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Hebammenverbandes durch Rundschreiben der für Gesundheit und Jugend zuständigen Senatsverwaltungen geregelt." "Die im Rundschreiben gegebene Empfehlung hat nichts mit den Empfehlungen des Deutschen Hebammenverbandes zu tun!", sagt die Erste Vorsitzende des Berliner Hebammenverbandes Susanna Rinne-­Wolf. "Bei Einhaltung der Empfehlung der Senatsverwaltung würde diese Vergütung die Familienhebammen finanziell schlechter stellen als die Hebammen, die originäre Hebammenarbeit leisten", so Rinne-­Wolf weiter.
    Familienhebammen sind besonders dafür qualifiziert, belastete Familien in der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr des Kindes zu unterstützen und bei der Navigation durchs Hilfesystem zu begleiten. Dazu wird Zeit benötigt - sowohl um an Teamsitzungen und Supervision teilzunehmen als auch für die Netzwerkarbeit und für Maßnahmen zur Qualitätssicherung wie die Dokumentation des Einsatzes in den Familien. Die Empfehlung der Senatsverwaltungen sieht vor, dass diese Tätigkeiten im Rahmen einer Fachleistungsstunde mit 20 Prozent von 60 Minuten geleistet werden sollen.
    "Die Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern schreibt diese Tätigkeiten explizit als zu finanzieren vor", erklärt Rinne-­Wolf "und alle diese Aufgaben nehmen viel Zeit in Anspruch! Wir wissen, dass die Kolleginnen fast genauso viel Zeit dafür aufwenden, wie sie im direkten Kontakt in den Familien sind. Das ist in circa zwölf Minuten pro Stunde nicht zu leisten!" Gerade prüft der Berliner Hebammenverband e. V. noch, ob unter diesen Umständen weiterhin eine Kooperation für die Weiterbildung für Familienhebammen bestehen bleiben kann. Susanna Rinne-­Wolf sagt: "Wir können den Kolleginnen keine angemessenen Arbeitsbedingungen in Aussicht stellen, wenn sie diese zeitaufwändige Fortbildung machen - und das können wir weder den Kolleginnen zumuten, noch Berlin weiterhin darin unterstützen."

    (Berliner Hebammenverband e. V., 13.1.2014; DHZ 2/2014)

    Rubrik: 1. Lebensjahr

    Erscheinungsdatum: 01.02.2014