Urteil des BGH

Gebärender Transsexueller gilt als Mutter

Ein Transsexueller, der nach seiner Geschlechtsänderung als Mann anerkannt ist und ein Kind zur Welt bringt, ist rechtlich dessen Mutter. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Im konkreten Fall ging es um einen Transsexuellen, der sich als Vater des von ihm geborenen Sohnes eintragen lassen wollte.

Der Transsexuelle, der als Frau geboren worden war, war 2011 rechtlich als Mann anerkannt worden und hatte einen männlichen Vornamen angenommen. Um wieder fruchtbar zu werden, setzte er nach dieser Anerkennung die Hormone ab. Sein Kind kam 2013 zur Welt. Darauf wollte er sich in das Geburtenregister und die Geburtsurkunden als Vater eintragen lassen. Sowohl das Amtsgericht Berlin-Schöneberg als auch das Kammergericht Berlin lehnten dies ab.

Zu Recht, wie nun der BGH entschied (Aktenzeichen: XII ZB 660/14).

Ob jemand als Mutter oder Vater gelte, hänge davon ab, wer das Kind geboren hat. Hier habe der rechtlich als Mann anerkannte Antragsteller das Kind geboren, so dass er mit seinen früheren weiblichen Vornamen ins Geburtenregister als Mutter einzutragen ist. Mutterschaft und Vaterschaft seien nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht beliebig austauschbar, denn es gebe unterschiedliche Rechte – beispielsweise im Sorgerecht unverheirateter Eltern.

Die Karlsruher Richter verwiesen auch auf die Belange des Kindes. Es sei ihm nicht zuzumuten, dass seine Abstammung im Geburtenregister auf zwei Väter zurückzuführen sei. Geburtenregister und -urkunden dürften im Interesse des Kindes auch keine Hinweise auf die Transsexualität der Eltern enthalten.

Einen Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht des Transsexuellen sah der BGH nicht.

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Quelle: www.tagesschau.de, 25.9.2017

Rubrik: Recht

Erscheinungsdatum: 26.09.2017