Geburtshilfe gehört nicht zur Grundversorgung
Am 28. Mai lud Barbara Steffens (Bündnis 90/Die Grünen), Gesundheitsministerin in Nordrhein-Westfalen, zum zweiten Arbeitstreffen des „Runden Tisches Geburtshilfe NRW“ ein. Eingeladen waren die VertreterInnen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), der Berufsverbände der Hebammen, des Netzwerkes der Geburtshäuser, der Hebammenschulen, der Gesellschaft für Hebammenwissenschaften (DGHWi), der Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe (QUAG), des Kompetenzzentrums Frauen und Gesundheit NRW, der Berufsverbände der Frauenärzte, der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, der Ärztekammern, der Krankenhausgesellschaft NRW, der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen und des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GKV) sowie VertreterInnen und Vertreter der fachlich betroffenen Landesministerien.
Von Seiten des Verbandes der Ersatzkassen wurde betont, dass Hebammenhilfe keine Regelleistung der Krankenkassen sei. Diese Stellung werde schon durch das zur Vorbereitung auf den Termin versandte Schreiben unterstrichen. „Die Ansprüche der GKV-Versicherten während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung sind in § 24 d und § 24 f des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt. Diese Regelung stellt aber nicht sicher, dass die dort aufgeführten Geburtsorte tatsächlich flächendeckend zur Verfügung stehen, sondern mit ihr wird der Leistungsanspruch an sich und damit die Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei Inanspruchnahme der entsprechenden Leistung sichergestellt.“
Was dies für zukünftige werdende Eltern und die sie bislang begleitenden Hebammen sowie Entbindungspfleger tatsächlich bedeute, ist momentan nicht im Entferntesten abzusehen. Die Vertreterinnen des Deutschen Fachverbandes für Hausgeburtshilfe (DFH) waren schockiert, diese Entschlüsse erstmalig im Rahmen des Treffens zu hören. Sie haben sich entschlossen, diese Information zügig an die die Eltern vertretenden Gremien und Vereine weiterzuleiten.
Weitere Themen der Sitzung waren die Haftpflichtproblematik sowie die Rahmenbedingungen der Hebammentätigkeit. Steffens sprach sich für eine nachhaltige Lösung der Haftpflichtproblematik aus.
Die Absichtserklärungen des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe (CDU), die Haftpflichtfrage zu lösen, wurde von Seiten des BMG kommentiert. Der Minister stellt sich einen Regressverzicht der Kranken- und Pflegeversicherungen zur Belebung des Versicherungsmarktes vor und die Einführung eines Sicherstellungszuschlages für Hebammen mit geringen Geburtenzahlen.
Auf die Einwände des DFH, das auch mit diesen Ansätzen der stetigen Kostensteigerung der Haftpflichtversicherung im Verhältnis zum realen Anstieg der Vergütung von Hebammen und Entbindungspflegern nicht entgegengewirkt werde und die Hebammen weiterhin „Geld zu ihrer Arbeit“ mitbringen müssten, folgte betretenes Schweigen.
Eine Gesetzesänderung zur Qualitätssicherung sowie die Entwicklung gemeinsamer Leitlinien für Hebammen und Entbindungspfleger sowie FachärztInnen für Gynäkologie und Geburtshilfe ist vom BMG vorgesehen. Zum Thema Qualitätssicherung in der Hebammentätigkeit warnt der DFH ausdrücklich, dass er fragwürdige Konzepte, welche wirtschaftliche Aspekte, Effektivität und Effizienz gleichsetzen mit fachlicher Kompetenz, nicht unterstützen werde.
(Gerlinde Wascher-Ociepka (MSc) für das Präsidium des DFH e.V., 4.6.2014)