Gelbes Vorsorgeheft mit neuen Inhalten
Im Juli tritt eine neue Richtlinie zu Früherkennungsuntersuchungen von Kindern unter sechs Jahren in Kraft. Mitte Mai verabschiedete der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die entsprechende Überarbeitung des sogenannten „Gelben Heftes“. Es bildet Neuerungen im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen gezielt ab und trägt zu einer lückenlosen Dokumentation bei.
So wurde das Heft unter anderem um neue Screeningangebote sowie eine stärkere Berücksichtigung psychosozialer Aspekte ergänzt. Zudem können Eltern sich damit vorab über wesentliche Ziele und Inhalte der Untersuchung informieren und eigene Fragen festhalten. Eine herausnehmbare Teilnahmekarte ermöglicht den Nachweis der Früherkennungsuntersuchungen, ohne vertrauliche Informationen zu Entwicklungsständen und ärztlichen Befunden des Kindes preiszugeben.
Die neuen „Gelben Hefte“ werden den Geburtskliniken, Kinderarztpraxen und Hebammen rechtzeitig mit dem Inkrafttreten zur Verfügung gestellt. Ab diesem Stichtag ist zu beachten: Für Neugeborene dürfen die bisher geltenden Hefte nicht mehr ausgegeben werden. Kinder erhalten bis zur U6 zusätzlich ein neues „Gelbes Heft“, Befunde aus dem bisher verwendeten Kinderuntersuchungsheft sind nicht zu übertragen.
Ab der U7 werden ÄrztInnen die Ergebnisse auf Einlegeblättern dokumentieren, die in das vorhandene Heft eingeklebt werden. Die Teilnahmekarten und die Einlegeblätter für die neue U7 bis U9 werden zeitgleich mit den neuen Heften zur Verfügung gestellt.
(aerzteblatt.de, 20.5.2016)