Baden-Württemberg

Gemeinsame Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik nimmt Arbeit auf

Die gemeinsame PID-Ethikkommission der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID)  kann mit ihrer Arbeit beginnen. Die konstituierende Sitzung des Gremiums fand am 15. Juli statt. Die Ethikkommission ist gemäß dem von den beteiligten Ländern geschlossenen Staatsvertrag bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg angesiedelt und hat die Aufgabe, Anträge auf Durchführung einer PID zu bewerten. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist eine solche Behandlung nur ausnahmsweise und nur unter strengen Voraussetzungen zuzulassen. Die Bewertung der Zulässigkeit einer PID wird neben medizinischen auch psychologische, soziale und ethische Aspekte zu berücksichtigen haben.

Die Prüfung von zwei dem Sozialministerium vorliegenden Anträgen auf Zulassung als PID-Zentrum sei nun abgeschlossen worden, teilte Gesundheitsministerin Katrin Altpeter mit. Eines der Zentren sei in Heidelberg, das andere in Freiburg angesiedelt. Zur Sicherung und Überprüfung der Qualität werde die Zulassung zunächst auf fünf Jahre befristet. Die Zentren müssten zudem gewährleisten, dass eine umfassende Aufklärung und Beratung der betroffenen Frauen durch qualifiziertes Personal erfolgt.

Die PID-Zentren seien zudem verpflichtet, der beim Paul-Ehrlich-Institut angesiedelten Zentralstelle in anonymisierter Form Informationen zu übermitteln, in denen die im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik durchgeführten Maßnahmen dokumentiert werden.

Die PID-Ethikkommission berichtet jährlich gegenüber dem Sozialministerium über die Anzahl der mit Zustimmung versehenen und der abgelehnten Anträge. Der Bericht gibt auch Auskunft darüber, welche erblichen Krankheiten Gegenstand der Prüfung durch die PID-Ethikkommission waren.

(Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, 13.7.2015; DHZ)

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 17.07.2015