Gesetzesentwurf zum neuen Kinderschutzgesetz
Detailkritik und Verbesserungsvorschläge wurden bei der öffentlichen Anhörung im Bundesfamilienausschuss am 4. November zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen laut. Gefordert wurde unter anderem eine bessere Finanzierung des mit dem Gesetz entstehenden Mehraufwands. Grundsätzlich hat der Gesetzentwurf aber Zustimmung bei den Expert:innen gefunden.
Mit dem Kinderschutzgesetz soll das Amt der oder des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindermissbrauchs (UBSKM) dauerhaft verankert werden, ebenso der Betroffenenrat und die unabhängige Aufarbeitungskommission. Der oder die UBSKM soll dem Bundestag regelmäßig einen Bericht zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorlegen sowie Maßnahmen zur Verbesserung empfehlen.
Weiter sieht das Kinderschutzgesetz unter anderem vor, die Akteneinsichts- und Auskunftsrechte in der Kinder- und Jugendhilfe zu verbessern. Dauerhaft soll ein Beratungssystem für Betroffene durch den Bund zur Unterstützung der individuellen Aufarbeitung der Gewalt bereitgestellt werden. Außerdem werden mit dem Gesetzentwurf Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich geregelt.
Schließlich sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Medizinische Kinderschutzhotline (MKS) als Beratungsangebot für Angehörige des Gesundheitswesens, die Kinder und Jugendhilfe sowie das Familiengericht dauerhaft verankert werden. Unter der Nummer 0 800 1 921 000 beraten Fachärzt:innen bundesweit, kostenfrei und 24 Stunden zu allen Verdachtsfällen.
Quelle: aerzteblatt.de, 5.11.24 · DHZ