Homosexualität

Gesetzesentwurf zum Verbot von Therapien

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  • Die SPD macht im Bundestag Druck für ein gesetzliches Vorgehen gegen sogenannte Konversionstherapien zur „Umpolung“ von Homosexuellen. „Das Ziel ist es, konkrete Gefahren für die Betroffenen zu vermeiden“, so der Abgeordnete Karl-Heinz Brunner .

    Ein von Brunner vorgelegter Gesetzentwurf sieht Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen für ÄrztInnen, PsychotherapeutInnen, HeilpraktikerInnen und gewerbliche AnbieterInnen vor, wenn sie Maßnahmen anbieten oder durchführen, „die auf die Änderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung gerichtet sind“.

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte zuletzt im Juni als Ziel genannt, dass noch in diesem Jahr ein Gesetzentwurf für ein Verbot derartiger Angebote auf den Weg gebracht wird. Brunner forderte Spahn nun auf, sich seiner Gesetzesinitiative anzuschließen. Das Bundesjustizministerium solle die geplante Änderung des Strafgesetzbuches möglichst bald ins Kabinett einbringen.

    Genaue Zahlen liegen nicht vor, aber die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld geht von Tausenden Fällen pro Jahr in Deutschland aus, in denen versucht wird, Homosexuelle mit fragwürdigen Therapien zu „heilen“.

    Quelle: dpa, 3.8.2019 DHZ

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 05.08.2019