§ 219a

Gießener Ärztin erneut vor Gericht

Die wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche angeklagte Ärztin Kristina Hänel steht bald wieder vor Gericht. Die erneute Berufungsverhandlung in dem Fall werde am 12. Dezember stattfinden, teilte das Landgericht Gießen am 19. November 2019 mit. Der Prozess muss neu aufgerollt werden, weil das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt eine im Oktober 2018 ergangene Verurteilung der Gießener Medizinerin zwischenzeitlich aufgehoben hat. Hintergrund für die Entscheidung der OLG-Richter war eine im vergangenen März geänderte Rechtslage.

In dem Fall geht es um den umstrittenen § 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Hänel soll auf ihrer Internetseite Schwangerschaftsabbrüche als Leistung angeboten haben und damit gegen den Paragrafen verstoßen haben. Das Amtsgericht Gießen hatte die Medizinerin deswegen im November 2017 zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Hänels Berufung gegen das Urteil wies das Landgericht Gießen im Oktober 2018 ab.

Der Fall hatte bundesweit eine Debatte ausgelöst. Im März wurde der § 219a dann um einen Absatz ergänzt: ÄrztInnen und Kliniken können demnach öffentlich informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

Dass sie im Dezember erneut vor Gericht erscheinen muss, kommentierte Hänel auf Twitter mit den Worten: „Der § 219a gehört vor das Bundesverfassungsgericht. Das Landgericht Gießen ist für mich ein Schritt auf dem Weg dorthin. Auf dem Weg zur Informationsfreiheit für alle Menschen.“

Auch zwei Kasseler Frauenärztinnen hatten wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsbrüche vor Gericht gestanden. Ihr Verfahren wurde im Juli eingestellt. Nach der Gesetzesänderung, so die Begründung des Gerichts, sei keine Strafbarkeit mehr gegeben.

Quelle: dpa, 19.11.2019 DHZ

Rubrik: Recht

Erscheinungsdatum: 20.11.2019