Deutscher Hebammenverband e.V.

Hebammenausbildung geht vollständig an die Hochschule

  • Das neue Hebammengesetz, das die vollständige Akademisierung des Hebammenberufs in Form eines dualen Studiums festlegt, soll zum 31.12.2020 greifen.

  • Das Bundesgesundheitsministerium hat mit einem Referentenentwurf die Umsetzung der vollständigen Akademisierung des Hebammenberufs in Form eines dualen Studiums bestätigt. Zukünftig werden alle Hebammen nur noch an Hochschulen ausgebildet.

    Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) begrüßt dies ausdrücklich und freut sich insbesondere, dass zahlreiche seiner Vorschläge aufgenommen wurden. Es solle eine bestmögliche praktische Ausbildung mit einer angemessenen Finanzierung gewährleistet werden. Hebammen sollen während ihres gesamten Studiums für die praktischen Anteile eine Vergütung erhalten, die von den Krankenkassen finanziert werde. Die Studiengangsleitungen werden von Hebammenwissenschaftlerinnen übernommen. Das Herzstück des Hebammenberufs – die selbstständige und eigenverantwortliche Versorgung von Frauen rund um die Geburt – werde mit den neuen Studienzielen bekräftigt. Der hohe Stellenwert von Hebammen als den Expertinnen für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett werde für die gesundheitliche Versorgung anerkannt und die flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe als wichtige Aufgabe bestätigt.

    „Hebammen sind die Expertinnen rund um die Geburt. Durch das Studium wird endlich das hohe Niveau, auf dem Hebammen arbeiten, widergespiegelt“, so Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des DHV. „Die Akademisierung ist eine der größten Reformen für Hebammen. Wir freuen uns, dass sie jetzt zügig erfolgen soll. Es sind nur kurze Übergangfristen vorgesehen“, meint Yvonne Bovermann, Beirätin für den Bildungsbereich im Präsidium des DHV. In den Bundesländern müsse der Umbau schnellstmöglich vorangetrieben werden. Beispielsweise sei die Auswahl geeigneter Hochschulstandorte teilweise noch offen. Eine Weiterqualifizierung von Lehrenden der Hebammenschulen für die Lehre an den Hochschulen müsse unterstützt werden.

    Der DHV konnte zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) Vorschläge für die Gestaltung des Studiums, die praktische Ausbildung und die Finanzierung in den Referentenentwurf einbringen.

    Das neue Hebammengesetz soll zum 31.12.2020 greifen. Der Gesetzgeber begründet die zügige Umstellung mit den gestiegenen Anforderungen an den Hebammenberuf – auch um den hohen ärztlichen Interventionsraten und Kaiserschnittraten in den Krankenhäusern entgegenzuwirken. Insgesamt sind die Anforderungen an den Beruf deutlich gestiegen, so dass den Herausforderungen einer modernen Gesundheitsversorgung durch ein Studium begegnet werden soll.

    Quelle: Deutscher Hebammenverband, 21.3.2019 DHZ

     

     

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 22.03.2019