Rheinland-Pfalz

Personalberechnung: Hebammen gleichberechtigt berücksichtigen

In der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV) für Gynäkologie und Geburtshilfe, in Kraft getreten am 10. November vergangenen Jahres, werden Hebammen nur anteilig in die Personalberechnung mit einbezogen. Darauf weist der Hebammen-Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. hin. Obwohl die Überwachung des Wochenbettes per Gesetz eine vorbehaltene Tätigkeit der Hebamme sei, werde die im Bereich der Wochenstation eingesetzte Hebamme mit nur 10 % am Tag und 5 % in der Nacht gezählt. Das habe weitreichende Folgen für die Versorgung der Frauen, die Finanzierung der Geburtshilfestationen und die Ausbildung von Hebammenstudierenden.

Bereits im Vorfeld hatten der Deutsche Hebammenverband und andere Fachverbände darauf hingewiesen, dass die Hebammen in der PpUGV für den stationären Bereich der Geburtshilfestationen analog zu den Berufsangehörigen der Gesundheits- und Krankenpflege berechnet werden müssten.

Der Hebammenlandesverband RLP hat Kontakt zu den Rheinland-Pfälzischen Bundestagsabgeordneten im Gesundheitsausschuss aufgenommen, um Einsicht und eine entsprechende Veränderung der PpUGV zu begünstigen. Des Weiteren hätten sie den Minister für Wissenschaft und Gesundheit in RLP, Clemens Hoch, über die Auswirkungen der aktuellen PpUGV informiert.
Mehr dazu auf der Seite des Hebammenlandesverbandes RLP.

Quelle: Ingrid Mollnar, Hebammen-Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., 14.6.2022 · DHZ

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 20.06.2022