Niedersachsen

Hebammenversorgung in Niedersachsen wird evaluiert

Schwangere haben das Recht, vor, während und nach einer Geburt durch eine Hebamme beziehungsweise ein:e Entbindungspfleger:in betreut zu werden. Die gesetzlichen Bestimmungen um Schwangerschaft, Geburt, Vor- und Nachsorge, ergänzt um das Gesundheitsziel des Bundes »Gesundheit rund um die Geburt«, schaffen für Mutter und Kind in Deutschland wesentliche Grundlagen für die Versorgung in dieser sensiblen Phase. Für die Bundesländer und so auch für Niedersachsen sind drohende Versorgungsengpässe in einzelnen Regionen seit geraumer Zeit ein Thema.
Die aktuelle Situation soll in einem durch den Bund in Auftrag gegebenen Gutachten analysiert werden, so dass sich mögliche Handlungskonzepte ableiten lassen. Eine objektive Einschätzung der Frage, ob eine flächendeckende und ausreichende Versorgung der Schwangeren durch Hebammen gegeben ist, bedarf einer validen Datengrundlage.
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) hat für das Jahr 2019 einen Bericht zur Hebammenversorgung in Niedersachsen erstellt. In der Auswertung finden sich unter anderem Angaben zur Gesamtzahl der Hebammen in Niedersachsen, zur Versorgungsquote und zum Anteil an Hebammen, die Geburtshilfe durchführen oder ausschließlich Schwangere und junge Mütter betreuen. Die Daten werden auch auf Ebene der Landkreise, der kreisfreien Städte sowie der Region Hannover präsentiert. Im Tabellenteil wird durch einen Vergleich zu den Vorjahren ein Überblick über die Entwicklung der Hebammenversorgung in Niedersachsen ermöglicht.
Der Bericht steht auf den Internetseiten des NLGA unter https://bit.ly/3A80Pw6 zum Download bereit.

Quelle: Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA), Newsletter MHH, 29.7.2021 · DHZ

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 09.08.2021