Immaterielles Kulturerbe

Hebammenwesen wird für internationale UNESCO-Liste nominiert

Die deutsche UNESCO-Kommission hat die Nominierung des Hebammenwesens als Immaterielles Kulturerbe für die internationale UNESCO-Liste beschlossen. Damit will das ExpertInnenkomitee unter anderem auf die „sehr wertvollen Kompetenzen der Hebammen“ aufmerksam machen. Die Entscheidung hat die UNESCO-Kommission Mitte März verkündet. Eingereicht wird der deutsche Vorschlag offiziell im März 2019. Ob eine Aufnahme erfolgt, wird sich Ende 2020 entscheiden.

„Immaterielles Kulturerbe wird entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen", so die UNESCO. Eine kulturelle Ausdrucksform sei nicht "dinglich" wie Baudenkmäler, Kultur- oder Naturlandschaften. „Sie ist trotzdem wichtiger Teil unseres kulturellen Erbes. Immaterielles Kulturerbe ist eine lebendige Form unseres Erbes, das ständig neu geschaffen wird und neu entsteht, wenn Praktiken und Traditionen veränderten Umständen und Zeiten angepasst werden.", heißt es weiter von der UNESCO.

Hebammen arbeiten sowohl mit seit Jahrtausenden weitergegebenem Erfahrungswissen als auch neuesten medizinischen Erkenntnissen. Damit stehen sie überall auf der Welt Frauen bei der Geburt zur Seite. Tempelmalereien von der Drillingsgeburt der Pharaonenkinder des ägyptischen Sonnengottes Re gehören zu den ältesten Zeugnissen der Hebammenkunst.

Quelle: Deutscher Hebammenverband, 22.3.2018 https://www.hebammenverband.de/aktuell/unesco-kulturerbe  DHZ

 

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 04.04.2018