Nordrhein-Westfalen

Jugendämter nahmen 2021 seltener Kinder und Jugendliche in Obhut

Die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen haben im vergangenen Jahr etwas seltener Kinder und Jugendliche in Obhut genommen als im Vorjahr. Wie das Statistische Landesamt IT.NRW am 11. Juli mitteilte, gab es 2021 insgesamt 12.193 solcher Schutzmaßnahmen. Sie werden durchgeführt, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz von Minderjährigen in Eil- und Notfällen als geboten erscheint. Das bedeute einen Rückgang von 0,9 % gegenüber dem Vorjahr, hieß es.

Gegen den Trend zugenommen hat allerdings die Zahl der Inobhutnahmen aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland. Sie erhöhte sich um 38,6 % auf 2490 Fälle. Den Höchstwert bei solchen Schutzmaßnahmen hatte es im Jahr 2016 mit 11.448 Fällen gegeben.

Bei 4.324 Maßnahmen war 2021 unter anderem die Überforderung eines oder beider Elternteile ein Grund für diesen einschneidenden Schritt – ein Minus von 3,9 % gegenüber dem Vorjahr. In 1.614 Fällen waren Anzeichen von Vernachlässigung der Kinder oder Jugendlichen Gründe für die Einleitung einer Inobhutnahme, in 1.655 Fällen Anzeichen für körperliche Misshandlung. Eine Straftat der Jugendlichen spielte in 923 Fällen eine Rolle. Bei der Meldung einer Schutzmaßnahme können auch mehrere Anlässe ausschlaggebend sein.

Von den unter den Schutz des Jugendamtes gestellten Kindern und Jugendlichen waren 5.202 jünger als 14 Jahre (42,7 %) und 6.991 mindestens 14 Jahre alt oder älter (57,3 %). Von den 12.193 Schutzmaßnahmen wurden 2.242 auf eigenen Wunsch der Kinder und Jugendlichen durchgeführt. Bei 1.617 der Inobhutnahmen machten Polizei oder Ordnungsbehörden auf die Problemsituation aufmerksam. In mehr als der Hälfte aller Fälle wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen im Jahr 2021 von sozialen Diensten oder Jugendämtern angeregt.

Insgesamt 1.565 der vorläufigen Schutzmaßnahmen beschränkten sich auf einen Tag, 1.516 Inobhutnahmen dauerten 90 oder mehr Tage. Drei Viertel der Minderjährigen wurden während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht, der Rest bei geeigneten Personen oder in einer betreuten Wohnform.

Quelle: dpa, 11.7.2022 · DHZ

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 12.07.2022