Recht

Kabinett beschließt Abschaffung des § 219a StGB

  • Der § 219a Strafgesetzbuch, der Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch verbietet, soll laut Beschluss des Bundeskabinetts vom 9. März aufgehoben werden.

  • Das Bundeskabinett hat den Weg für die Abschaffung des umstrittenen § 219a Strafgesetzbuch (StGB) freigemacht, der die »Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft« verbietet. Der Paragraf im Strafgesetzbuch soll laut Beschluss vom 9. März aufgehoben werden.

    Bislang führt er unter anderem dazu, dass Ärzt:innen keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden. Der FDP-Politiker nannte es einen »untragbaren Zustand«, dass das deutsche Recht es Ärztinnen und Ärzten verbiete, sachlich zu informieren und mit dem Staatsanwalt drohe. Deshalb streiche man diese Norm. »Es muss sich niemand Sorgen deswegen machen. Denn es wird keine Werbung oder so für Schwangerschaftsabbrüche geben, wie für Schokoriegel oder Reisen«. Das sei rechtlich ausgeschlossen.

    Bundesfrauenministerin Anne Spiegel (Grüne) nannte die Abschaffung von Paragraf 219a »überfällig«. »Ärztinnen und Ärzte sollen künftig über ihre medizinischen Leistungen zu Schwangerschaftsabbrüchen informieren können, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung befürchten zu müssen. Damit stärken wir das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nachhaltig.«

    Quelle: dpa/aerzteblatt.de, 9.3.2022 ∙ DHZ

    Rubrik: Recht

    Erscheinungsdatum: 10.03.2022