Deutscher Hebammenverband zum KHVVG

Rückschritt für die Geburtshilfe!

  • Der DHV spricht zum verabschiedeten Entwurf für ein KHVVG eine Warnung aus: »Auf dieser Grundlage kann die notwendige Verbesserung in der geburtshilflichen Versorgung weder in der Fläche noch in Ballungsräumen erreicht werden.«

  • In seinem Pressestatement äußert sich der Deutsche Hebammenverband mit seiner Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer zum am 15. Mai verabschiedeten Entwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Der im Kabinett beschlossene Entwurf für das KHVVG sei für die klinische Geburtshilfe nicht nur enttäuschend, sondern auch schädlich, so die Präsidentin des DHV. Weder werde, wie von Minister Lauterbach versprochen, die Behandlungsqualität verbessert, noch der Erhalt eines lückenlosen Netzes von Krankenhäusern mit Geburtshilfe in ganz Deutschland erreicht. Das Gegenteil sei der Fall. »Die alten, bekannten Fehler in der Finanzierung und Qualität der Geburtshilfe werden einfach fortgeführt. Die Fehlversorgung von Schwangeren und Gebärenden wird verschärft.«, kritisiert die DHV-Präsidentin.

    Der DHV spricht hier eine ausdrückliche Warnung aus: »Auf dieser Grundlage kann die notwendige Verbesserung in der geburtshilflichen Versorgung weder in der Fläche noch in Ballungsräumen erreicht werden.« Ohne Sicherstellung der Hebammenbetreuung würden weiterhin traumatisierende Geburtserfahrungen in Kauf genommen. »Das ist erschütternd! Damit kann auch die weitere Abwanderung von Fachkräften nicht verhindert werden.«, so Geppert-Orthofer weiter.

    Nach den guten Absichten der Koalitionsparteien, die physiologische Geburtshilfe und Eins-zu-eins-Betreuung zu stärken, sei das Ergebnis nun mehr als ernüchternd und absolut nicht nachvollziehbar. »Minister Lauterbach spricht immer von Qualität, aber genau dieser Teil spielt in der Reform gar keine Rolle – wie an der Geburtshilfe deutlich zu sehen ist.«, so die Präsidentin des DHV. »Ich kann mich im Namen der Hebammen, Frauen und Familien jetzt nur noch an die Koalitionsfraktionen mit der eindringlichen Bitte wenden: Greifen Sie die guten, praxisnahen Lösungsvorschläge auf, die wir dem BMG unterbreitet haben. Lassen Sie die Geburtshilfe nicht wieder hintenüberfallen! Von Ihrem Einsatz hängt die Versorgung von rund 700.000 Geburten pro Jahr ab.«

    Der Hebammenverband setzt sich für die Verankerung qualitätsgesicherter Hebammenkreißsäle im Gesetz ein, um sowohl die Förderung der physiologischen Geburtshilfe, die Sicherstellung der Eins-zu-eins Betreuung sowie die Umsetzung des Nationalen Gesundheitsziels »Gesundheit rund um die Geburt« zeitnah zu erreichen. Auch bei der Ausgestaltung der Leistungsgruppe 42, Geburten, müssen Hebammenvertreter:innen beteiligt sein. Die Stellungnahme zum Verbändeanhörungsverfahren des BMG finden Sie hier: https://hebammenverband.de/wp-content/uploads/2024/04/2024_04_29-DHV-SteNa-KHVVG.pdf

    Quelle: Deutscher Hebammenverband e. V., 15.5.2024 ∙ DHZ

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 15.05.2024