Gleichgeschlechtliches Paar

Kind bekommt nach Trennung Unterhalt zugesprochen

  • Laut dem OLG Brandenburg haben auch gemeinsame Kinder aus einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft Anspruch auf Unterhalt.

  • Gemeinsame Kinder aus einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft haben Anspruch auf Unterhalt. Trennt sich das Paar, muss die Ex-Partnerin der biologischen Mutter Unterhalt zahlen. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az: 9 UF 178/20) informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

    Im konkreten Fall lebten beide Frauen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und hatten über ein Samenspende-Internetportal einen Samenspender gefunden. Während der Schwangerschaft schlossen die beiden Frauen die Lebenspartnerschaft. Laut einer notariellen Vereinbarung wollten die beiden Frauen beim Familiengericht die Adoption des Kindes durch die Partnerin der Mutter beantragen. Hierzu kam es aber nicht. Die Frauen trennten sich, als das Kind etwa sechs Monate alt war. Vor Gericht stritten die Beteiligten dann um die Zahlung von Kindesunterhalt.

    Das Urteil: Die frühere Partnerin der biologischen Mutter des Mädchens muss Kindesunterhalt zahlen. Das Kind sei aufgrund eines zwischen der Mutter und deren Ex-Partnerin geschlossenen »Vertrages zugunsten Dritter« unterhaltsrechtlich berechtigt, so das Gericht.

    Es orientierte sich dabei an der Rechtsprechung des BGH zur (Schein-)Vaterschaft des Ehemanns. Die liegt vor, wenn sich Ehepartner:innen für eine künstliche Befruchtung entscheiden. Danach werde der Ehemann verpflichtet, für den Unterhalt des Kindes wie ein ehelicher Vater zu sorgen. Diese Rechtsprechung lasse sich auf nicht verheiratete Wunscheltern und gleichgeschlechtliche Partnerschaften übertragen.

    Quelle: dpa, 2.11.2021  DHZ

    Rubrik: Recht

    Erscheinungsdatum: 03.11.2021