Häusliche Gewalt gegen Kinder

Kinderschutz muss verstärkt werden

Gewalt in Familien und Partnerschaften trifft auch und besonders die Kinder, weder Schwangere noch Säuglinge bleiben davon verschont.

„Gerade weil jetzt sehr viel von einer zuverlässigen Kommunikation zwischen Angehörigen der Heilberufe und der Jugendhilfe abhängt, sollten Teile der geplanten Änderungen im Rahmen der SGB-VIII-Reform, die die Kommunikation und Rückmeldung im Kinderschutz zwischen medizinischem Bereich und Jugendhilfe erleichtern, unmittelbar vorgezogen werden, damit keine unvertretbaren Schutzlücken entstehen. Darüber hinaus müssten spezifische Beratungsstellen im Kinderschutz telefonische und Onlineberatungsangebote dringend ausgebaut werden. Hierzu braucht es ein schnelles Investitionsprogramm.“ schreibt das Deutsche Ärzteblatt.

Aus diesem Grund und der Prophylaxe- und Brückenfunktion von Hebammen und Familienhebammen kann deren aufsuchende Arbeit nicht dauerhaft eingeschränkt und auf digitale Medien verlagert werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/archiv/213358?rt=1ad113263fff0f3d0bca7b1dc6253458 · DHZ

Rubrik: Covid-19

Erscheinungsdatum: 06.04.2020