Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung

Kliniken können Hebammen ab Januar flexibler einsetzen

  • Ab Januar gelten die Obergrenzen fü die Anzahl von Hebammen auf den Stationen in den Kliniken nicht mehr.

  • Um die oft angespannte Situation in den Geburtshilfe-Krankenhausstationen zu verbessern, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung beschlossen. Eine entsprechende Anpassung der Rechtsverordnung ist am 16. Dezember 2022 im Bundesanzeiger erschienen und tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.

    Ab dem 1. Januar 2023 wird damit der Pflegeschlüssel in der Gynäkologie und Geburtshilfe verbessert. Eine Pflegefachkraft muss sich in der Tagschicht statt wie bislang um acht Patientinnen künftig nur noch um 7,5 Patientinnen kümmern. In der Nachtschicht sind es statt 18 nur noch 15 Patientinnen.

    Zudem gelten ab Januar die bislang geltenden Obergrenzen von Hebammen auf den Stationen in Krankenhäusern nicht mehr. Bisher durften auf den Stationen in der Tagschicht nur anteilig zehn Prozent Hebammen von der Gesamtzahl der Pflegefachkräfte arbeiten, in der Nachtschicht waren es nur maximal fünf Prozent.

    Mit der Streichung der bislang geltenden Höchstgrenzen kann der Anteil der durch Hebammen erbrachten pflegerischen Tätigkeiten flexibler berücksichtigt und den tatsächlichen Bedarf auf den Stationen besser entsprochen werden.

    Die Änderung kommt parallel zu der bereits versprochenen Finanzhilfe für die Geburtshilfe. 2023 und 2024 sollen jeweils rund 120 Millionen Euro an die Bundesländer für die Unterstützung der geburtshilflichen Versorgung verteilt werden. Das Geld wird je nach Vorhaltung einer Pädiatrie und Neonatologie, Anzahl der vaginalen Geburten, Geburtenanzahl insgesamt und ob am Standort eine Hebammenpraxisausbildung aufgeteilt.

    Dies hat der Bundestag Anfang Dezember mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz werden außerdem die Hebammen in die Berufsgruppen für das ab 2025 geltende Pflegebudget mit aufgenommen.

    »Als Hebammenverband sind wir sehr erleichtert, dass das BMG die angekündigte Anpassung der Pflegepersonaluntergrenzen jetzt zügig umsetzt und ab dem 1. Januar 2023 Hebammen endlich wieder voll auf die Personaluntergrenzen der prä- und postpartalen Stationen angerechnet werden können«, erklärte Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands. Damit werde eine Fehlentwicklung zurückgenommen, die in diesem Jahr in der klinischen Geburtshilfe für große Schwierigkeiten gesorgt habe.

    »Zusammen mit der im Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes frisch beschlossenen Beibehaltung der Möglichkeit, Hebammenstellen über das Pflegebudget zu finanzieren, haben die Kliniken jetzt wieder die Möglichkeit, fortschrittliche Personalkonzept für die klinische Geburtshilfe umzusetzen.« Dies sei Grundlage für jeden weiteren notwendigen Reformschritt hin zu einer frauenzentrierten, qualitativ hochwertigen Geburtshilfe, so Geppert-Orthofer.

    Quelle: aerzteblatt.de, 19.12.2022 ∙ DHZ

     

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 22.12.2022