Schweden

Menschenrechtsgerichtshof weist Hebammen ab

In Schweden müssen Hebammen bereit sein, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden. 

Das Gericht wies am 12. März 2020 die Klage zweier schwedischer Hebammen ab. Ihnen war eine Beschäftigung in der Klinik verweigert worden, weil sie aus Gewissensgründen keine Schwangerschaftsabbrüche vornehmen wollten. In ihrem Urteil erklärten die Richter, dass in Schweden Schwangerschaftsabbrüche Teil der Gesundheitsvorsorge seien. Es sei nicht unverhältnismäßig oder ungerechtfertigt, wenn von allen Hebammen deren Durchführung verlangt werde. 

Quelle: idea, 13. März 2020 DHZ

Rubrik: Recht

Erscheinungsdatum: 27.03.2020