Robert Koch-Institut

Neue Impfempfehlungen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut hat ihre aktuellen Impfempfehlungen im Epidemiologischen Bulletin 34/2015 veröffentlicht. Änderungen gibt es beim Impfschema für die Pneumokokkenimpfung im Säuglings- und Kleinkindalter, bei der Meningokokken-B-Impfung, bei der Gelbfieberimpfung und der passiven Immunisierung gegen Windpocken. Die ausführlichen wissenschaftlichen Begründungen erscheinen in den Bulletin-Ausgaben 35, 36 und 37. Zudem hat die STIKO die Masernimpfempfehlungen redaktionell überarbeitet.

Bei der Pneumokokkenimpfung sollen Säuglinge zukünftig drei statt bisher vier Impfstoffdosen eines Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs erhalten, im Alter von 2, 4 und 11–14 Monaten (sogenanntes 2+1-Impfschema, zwei Grundimmunisierungen plus eine Auffrischung). Für Frühgeborene wird unverändert das 3+1-Schema empfohlen, da in der Impfstoffzulassung die Anwendung des kürzeren Impfschemas bislang auf Reifgeborene beschränkt ist. Frühgeborene sollen demnach wie bisher vier Impfstoffdosen im Alter von 2, 3, 4 und 11–14 Monaten erhalten.

Gegen Meningokokken der Serogruppe B ist seit Dezember 2013 ein Impfstoff in Deutschland verfügbar. Die STIKO hält die bisherigen Studienergebnisse und die daraus resultierende Evidenz noch nicht ausreichend für eine Entscheidung über eine generelle Impfempfehlung.

Varizella-Zoster-Immunglobuline sind bei fehlender Immunität gegen das Varizella-Zoster-Virus wichtig, wenn ein erhöhtes Risiko für eine schwere Windpockeninfektion besteht und nicht mit dem Lebendimpfstoff geimpft werden konnte. Hier hat die STIKO ihre Empfehlung erweitert, hinsichtlich des Personenkreises (Frühgeborene mit Kontakt zum Erreger) und des Zeitraums der Anwendung (bis zu 10 Tage nach Erregerkontakt).

Weitere Informationen: www.stiko.de oder www.rki.de/impfen

(Pressemitteilung Robert Koch-Institut, 24.8.2015)

Rubrik: Medizin & Wissenschaft

Erscheinungsdatum: 17.09.2015