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Neues Gesetz hilft Schwangeren in Not

  • Seit dem 1. Mai ist das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ kostenlos und rund um die Uhr erreichbar.

  • Am 1. Mai 2014 ist das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Schwangere in Not haben damit die Möglichkeit, ihr Kind sicher – und auf Wunsch vertraulich – in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen.

    Während der Schwangerschaft und danach werden die Frauen von den bundesweit rund 1.600 Schwangerschaftsberatungsstellen betreut und begleitet. Damit soll verhindert werden, dass verzweifelte Schwangere ihr Kind heimlich gebären und möglicherweise sogar aussetzen oder töten. Die vertrauliche Geburt sichert den Frauen für die Dauer von 16 Jahren völlige Anonymität zu, danach kann ausschließlich das Kind Einsicht in seine Herkunft erhalten.

    Die neuen Regelungen sehen ein zweistufiges Verfahren vor. Zunächst bieten die Schwangerschaftsberatungsstellen umfassende Hilfen und Beratung zur Lösung des Konflikts an, der den Wunsch nach Anonymität bedingt hat. Erst wenn feststeht, dass sich die Frau trotz guter Hilfsangebote nicht offenbaren möchte, wird sie auf einer zweiten Stufe zur vertraulichen Geburt beraten.

    Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Mai informiert die Internetseite www.geburt-vertraulich.de betroffene Frauen umfassend über die neuen und die bestehenden Hilfsangebote für Schwangere. Ab 1. Oktober erhalten Schwangere hier zudem das Angebot einer anonymen Onlineberatung.

    Ausführliche Informationen über die neuen Regelungen und Hilfen enthält auch die Broschüre „Die vertrauliche Geburt“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Darüber hinaus stehen gezielte und praxisorientierte Informationsmaterialien zur Verfügung, die sich sowohl an Schwangere als auch an wichtige Multiplikatoren richten.

    (www.bmfsfj.de, 29.4.2014)

    Rubrik: Recht

    Erscheinungsdatum: 13.05.2014