Bayern

Niederlassungsprämie für Hebammen startet

  • Freiberufliche Hebammen in Bayern können ab dem 1. September eine Niederlassungsprämie beantragen.

  • Hebammen in Bayern können ab dem 1. September 2019 eine Niederlassungsprämie von einmalig 5.000 Euro beantragen. Voraussetzung für die Auszahlung der neuen Prämie ist die Niederlassung und Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit in Bayern ab dem 1. September 2019. Dabei gibt es keine Einschränkung der Prämie auf bestimmte Leistungen.

    Für die Gewährung der Prämie muss die antragstellende Hebamme neben dem Nachweis der Berufserlaubnis lediglich die Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zur Gründung einer Niederlassung in Bayern ab dem 1. September 2019 oder später nachweisen. Nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Pflege sollte der Antrag auf Gewährung der Prämie innerhalb von sechs Monaten nach Gründung der Niederlassung gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind auch angestellte Hebammen, wenn diese neben ihrer Festanstellung noch freiberuflich tätig sind.

    Mechthild Hofner, Vorsitzende des Bayerischen Hebammen Landesverbandes (BHLV), begrüßte die Prämie: „Sie ist eine erste finanzielle Hilfestellung für Hebammen, die sich freiberuflich niederlassen wollen“. Bei einer Niederlassung sei der finanzielle Umfang, den eine Hebamme vorfinanzieren müsse, erheblich.

    Finanzielle Anreize alleine reichen nach Ansicht des BHLV aber nicht aus, um die Situation zu verbessern. Das Problem sei die enorme Belastung. „Derzeit steigen Hebammen nach zwei bis fünf Jahren aus dem Beruf aus, weil sie körperlich und emotional ausgebrannt sind“, so Hofner. Die Tätigkeitsfelder seien komplexer geworden und die Zahl der Frauen, die eine Hebamme betreuen muss, stark gestiegen.

    Eine positive Entwicklung sieht Hofner in Koordinierungsstellen, die vom Freistaat gefördert werden. Dort sollen Hebammen mittels Vertretungs- oder Urlaubsplänen besser untereinander vernetzt werden. Hofner hofft, dass dadurch Hebammen, die aus ihrem Beruf ausgestiegen sind, kurzzeitig einspringen. Bislang gibt es laut BHLV bayernweit zwölf Koordinierungsstellen, drei weitere Stellen sind im Aufbau.

    Dem Bayerischen Gesundheitsministerium zufolge wurden bereits in 40 bayerischen Städten und Landkreisen Mittel für Koordinierungsstellen, Hebammennetzwerke und Bereitschaftsdienste bewilligt.

    Der Antrag kann ab dem 1. September unter > www.niederlassungsprämie.bayern.de heruntergeladen werden.

    Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, 22.8.2019; dpa 30.8.2019

    Rubrik: Regionales

    Erscheinungsdatum: 22.08.2019