Recht

Oberlandesgericht erlaubt ausnahmsweise Ehe mit 16

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einer Ausnahmesituation eine Ehe mit 16 Jahren erlaubt. Wie das Gericht Anfang August mitteilte, hatten der 22 Jahre alte Ehemann und seine 16 Jahre alte Frau im Sommer 2017 in Rumänien geheiratet. Der Mann lebte und arbeitete bereits seit vier Jahren im Kreis Grafschaft Bentheim, ebenso seine Eltern. Kurz nach der Heirat waren beide Eheleute Eltern geworden (AZ.: 13 UF 23/18).

Auch wenn erst wegen eines im Sommer vergangenen Jahres in Kraft getretenen Gesetzes in Deutschland erst ab 18 Jahren geheiratet werden darf und laut Gesetz eine Ehe automatisch ungültig wird, wenn einer der Partner das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ließ der OLG-Senat die Eheschließung in Kraft. Es erkannte einen besonderen Härtefall: Denn ohne Eheschließung hätte die junge Frau, die im Dezember 18 wird, kein Aufenthaltsrecht in Deutschland gehabt.

Auch sei die Ehe ohne Zwang geschlossen worden. In der Gesamtwürdigung aller Umstände würde sich aus Sicht des OLG eine Aufhebung der Ehe als besondere Härte darstellen.

Quelle: dpa 9.8.2018 DHZ

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 14.08.2018