GenoGyn

Optionsmodell zum Gebärmutterhalskrebsscreening

Zytologische Untersuchung oder HPV-Test? Demnächst werden gravierende Änderungen bei der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs auf Frauen zukommen. Der gewohnte jährliche Abstrich und dessen zytologische Untersuchung soll einem organisierten Einladungsprogramm weichen, das zunächst wahlweise beide Methoden anbietet: einmal im Jahr den üblichen PAP-Abstrich oder alle fünf Jahre einen Test auf Humane Papillomviren (HPV), ausgehend von der Erkenntnis, dass HP-Viren ein wichtiger Risikofaktor für die Entstehung des Zervixkarzinoms sind. Jedoch gibt es bislang keine eindeutigen Daten, die eine Überlegenheit des HPV-Tests gegenüber dem bewährten PAP-Abstrich belegen. Dennoch werden sich Frauen im Alter von 30 bis 60 Jahren voraussichtlich bereits ab 2017 für eine der beiden Screeningmethoden entscheiden müssen. Das halten die GynäkologInnen der Ärzteorganisation GenoGyn für eine Überforderung ihrer Patientinnen. „Solange die Nutzenbewertung wissenschaftlich nicht geklärt ist, können wir die Entscheidung nicht auf die Frauen abwälzen und sie in einen Versuch mit ungewissen Konsequenzen schicken“, warnt GenoGyn-Vorstand Dr. Jürgen Klinghammer. Nicht nachzuvollziehen sei außerdem die beabsichtigte Festlegung einer oberen Altersgrenze von 60 Jahren für das Screening, obwohl die Erkrankungshäufigkeit ab dem 65. Lebensjahr aktuell erneut ansteigt.

Im März 2015 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt, binnen 18 Monaten standardisierte Einladungsschreiben und eine Versicherteninformation als Entscheidungshilfe für das organisierte Screening zu erstellen. Bereits bis April 2016 will der G-BA seine Richtlinien zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs derart anpassen, dass auf Dauer ein HPV-Test alle fünf Jahre bei Wegfall der zytologischen PAP-Untersuchung möglich wird.

In der Übergangsphase von zunächst sechs Jahren werden für beide Screeningstrategien Daten erhoben, auf deren Basis der G-BA prüft, ob es Hinweise auf die Über- oder Unterlegenheit einer Methode gibt. In dem Fall soll nur noch die überlegene Screeningstrategie angeboten werden.

(geno gyn, 16.11.2015)

Rubrik: Medizin & Wissenschaft

Erscheinungsdatum: 17.12.2015