Stellungnahme des Deutschen Hebammenverbandes (DHV)

Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz: Hebammen jetzt gesetzlich stärken!

Der Bundestag möchte das Pflegepersonal in deutschen Krankenhäusern mit einem neuen Gesetz stärken, vergisst dabei jedoch die Hebammen. Dabei brauchen wir dringend neue Hebammenstellen, um dem Notstand in unseren Kreißsälen entgegenzutreten. Wir fordern deshalb die Aufnahme der Hebammen in das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG). Weil Hebammen dieselbe Unterstützung verdienen wie die Pflege.

Die stationäre Pflege in Krankenhäusern und in der Altenpflege muss verbessert werden – dieses Anliegen unterstützen wir Hebammen voll und ganz. Die Geburtshilfe darf hierbei aber nicht außer Acht gelassen werden, denn sie steht vor ganz ähnlichen Problemen: In Deutschland kommen mehr als 98 Prozent der Kinder im Krankenhaus zur Welt – und die Geburtenzahlen steigen wieder. Hebammen in Deutschland betreuen inzwischen mehr als doppelt so viele werdende Mütter wie ihre europäischen Kolleginnen.

Angesichts dieser untragbaren Belastung ziehen sich viele Hebammen aus ihrem Beruf zurück. Kreißsäle werden wegen hoher finanzieller Belastungen geschlossen. Für Eltern und Kinder bleibt eine unsichere und unzureichende Versorgung. Das muss sich ändern!

Wenn das neue Gesetz ohne die Aufnahme der Hebammen verabschiedet wird, drohen in der Folge weitere Verschlechterungen gegenüber heute. Frauen, Familien und Hebammen werden dann den Spardruck, der ohnehin schon auf der Geburtshilfe lastet, noch deutlicher zu spüren bekommen.

Bis zum 5. November haben wir Zeit, danach wollen die Abgeordneten noch einmal über das neue Gesetz sprechen. Nutzen wir deshalb jetzt die Chance, die Geburtshilfe in Krankenhäusern schnell und entscheidend zu verbessern.

Weitere Informationen: www.hebammenverband.de/aktuell/nachricht-detail/datum/2018/10/24/artikel/unsere-chance-hebammen-jetzt-gesetzlich-staerken/

Quelle: Deutscher Hebammenverband (DHV), 24.10.2018

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 26.10.2018