Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Polen muss Fragen zu verschärftem Recht zum Schwangerschaftsabbruch beantworten

  • Im Oktober 2021 hatte das polnische Verfassungsgericht entschieden, dass Frauen auch dann keinen Schwangerschaftsabbruch vornehmen dürfen, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufweist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nun kritische Fragen zu Gesetz eingebracht.

  • Polen muss sich wegen der Verschärfung seines Rechts zum Schwangerschaftsabbruch den Fragen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellen.

    Wie das Gericht am 8. Juli mitteilte, wurde Polen bereits Anfang Juli über zwölf Beschwerden in Straßburg in Kenntnis gesetzt. Im Oktober hatte das polnische Verfassungsgericht entschieden, dass Frauen auch dann keinen Schwangerschaftsabbruch vornehmen dürfen, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufweist.

    Die polnische Regierung muss nun bis Mitte September Antworten liefern. Die Fälle werden vorrangig behandelt. Insgesamt gingen laut Gericht bereits über 1.000 Beschwerden gegen die neuen Regelungen zum Abbruch in Polen ein.

    Das neue Recht hat Regeln verschärft, die ohnehin zu den strengsten in Europa gehörten. Zuvor war ein Abbruch in Polen legal, wenn die Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährdete, Ergebnis einer Vergewaltigung war oder wenn das Ungeborene schwere Fehlbildungen aufwies.

    Der EuGH für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein.

    Quelle: dpa, 8.7.2021 ∙ DHZ

    Rubrik: Recht

    Erscheinungsdatum: 12.07.2021