Bayern

Präimplantationsdiagnostik in Bayern möglich

Ab sofort können im Freistaat Bayern Anträge auf eine Zulassung als PID-Zentrum gestellt werden. Am 1. Januar 2015 ist das bayerische Gesetz zur Ausführung der Präimplantationsdiagnostikverordnung in Kraft getreten. Damit kann jetzt auch in Bayern die PID in den vom Bundesgesetzgeber zugelassenen Fällen durchgeführt werden.

Die PID darf nur in dafür zugelassenen Zentren vorgenommen werden. Über die Zulassung der bayerischen PID-Zentren entscheidet das Bayerische Gesundheitsministerium.

(Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, 6.2.2015)

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 16.02.2015