Begriff der Elternschaft

Reform des Abstammungsrechts gefordert

  • Vater, Mutter, Kind? Die Grenzen werden fließender – auf der Konferenz der Justizminister in Thüringen ging es um neue Definitionen, die den Realitäten näher kommen.

  • Wer Mutter oder Vater eines Kindes ist, regelt in Deutschland das Gesetz. Dieses müsse allerdings dringend modernisiert werden, so Thüringens Justizminister Dieter Lauinger im Rahmen der Anfang Juni in Eisenach stattgefundenen Konferenz der Justizminister der Länder. Künftig soll das Gesetz «die Realität von nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften berücksichtigen». In der aktuellen Rechtslage sei es etwa so, dass der Ehemann auch dann rechtlich als Vater eines Kindes gilt, wenn die Ehefrau sich längst von dem Mann getrennt hat und das Kind biologisch einen anderen Mann als Vater hat, wie Lauinger erklärte. Zwar könnte der neue Mann die Vaterschaft anerkennen lassen: «Aber das ist ein umfangreicher behördlicher Akt.»

    «Das Abstammungsrecht ist eine Großbaustelle mit vielen Folgeproblemen», sagte auch der Vorsitzende des Familienrechtsausschusses im Deutschen Anwaltsverein, Wolfgang Schwackenberg. So seien etwa auch Situationen bei Leihmutterschaften und Eizellspenden nur unzureichend geregelt.

    Auch der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) sieht Nachbesserungsbedarf. Die Organisation fordert etwa, dass Frauen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ab der Geburt des gemeinsamen Kindes automatisch rechtlich die Eltern sind. Bisher gelte das nur für die Frau, die das Kind auf die Welt bringt. Ihre Partnerin müsse das Kind adoptieren. «Und das ist ein langwieriges Verfahren, das bis zu einem Jahr dauern kann», sagte LSVD-Sprecher Markus Ulrich. «Dabei machen Frauenpaare mit Kinder den größten Teil unter den Regenbogenfamilien aus.»

    Aus Sicht des LSVD könnten auch viele Rechtsprobleme, die durch Scheidungen und neue Partnerschaften entstehen, gelöst werden, wenn in Deutschland mehr als nur zwei Menschen gleichzeitig rechtlich als Eltern anerkannt sein können.

    Quelle: dpa, 6.6.18 DHZ

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 13.06.2018