Regierung setzt Förderprogramm für Kinderwunschbehandlung aus
Die schwarz-grüne Landesregierung hat das seit 2019 laufende Förderprogramm für medizinische Kinderwunschbehandlungen ausgesetzt. Grund sei, dass der Bund seine Fördermittel für dieses Jahr auf 70 % gekürzt habe und die Zuschüsse 2025 noch einmal deutlich absenken wolle, heißt es in einem Bericht von Familienministerin Josefine Paul (Grüne) für den zuständigen Landtagsausschuss.
Im Vergleich zu 2023 stelle der Bund damit für 2025 nur noch etwa 30 % der ursprünglichen Mittel zur Verfügung. Das entspreche fast 650.000 Euro für Nordrhein-Westfalen. »Der Entscheidungsprozess darüber, wie mit dieser Mittelreduzierung umgegangen wird, ist noch nicht abgeschlossen«, schrieb Paul. Bisher wurde die Förderung hälftig vom Land und vom Bund getragen.
Nach Schätzungen sei etwa 1.500 Paaren, die Anträge stellen wollten, mitgeteilt worden, dass die Förderung von Kinderwunschbehandlungen ausgesetzt sei, hieß es weiter. Bereits bewilligte Anträge aus 2023 würden nach Prüfung aber noch in diesem Jahr ausgezahlt. Das Antragsportal sei bereits am 21. Dezember aufgrund noch nicht erfolgter Zuweisungen von Bundesmitteln geschlossen worden.
Von 2019 bis 2023 wurden nach Angaben des Ministeriums fast 28.500 Förderanträge gestellt, von denen rund 95 % bewilligt wurden. Bis einschließlich 2023 hatte der Bund jährlich gut 2 Millionen Euro für das Förderprogramm zugewiesen. 2024 sind es nur noch 1,5 Millionen Euro. Unterstützt wurden bislang Ehepaare und unverheiratete Paare mit Hauptwohnsitz in NRW bei den ersten vier Versuchen einer in NRW erfolgten künstlichen Befruchtung (IVF- oder ICSI-Behandlung).
Die FDP-Landtagsfraktion kritisierte den Schritt. »Das ist ein politisches Armutszeugnis der Familienministerin und ein schwerer Schlag für alle Menschen, die Unterstützung bei der Familiengründung benötigen«, sagte der familienpolitischer Sprecher Marcel Hafke. Der Kinderwunsch dürfe nicht am Geld scheitern. Die Fördersätze könnten angepasst werden, wenn kurzfristig weniger Finanzmittel zur Verfügung stünden, schlug Hafke vor. So würden Betroffene weiter bei den Behandlungen unterstützt, auch wenn die Summe dann geringer ausfallen müsste.
Quelle: dpa, 6.6.2024 · DHZ