Verhandlungen zum Hebammenhilfevertrag

Schiedsstelle angerufen – Kampf geht weiter

  • Die seit 2018 nicht mehr angepasste Vergütung für die rund 19.000 freiberuflich tätigen Hebammen in Deutschland, die vielfach auch in Kliniken Geburtshilfe leisten, gefährden die Versorgung von Mutter und Kind, heißt es nach den gescheiterten Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband aus dem DHV.

  • Die Verhandlungen zum Hebammenhilfevertrag zwischen dem Deutschen Hebammenverband und dem Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) sind gescheitert. Strittig waren vor allem die Bezahlung der Hebammen sowie neue Vorgaben, die die klinische und außerklinische Geburtshilfe gefährden. Die ohnehin seit Jahren desolate wirtschaftliche Situation der Hebammen in Deutschland drohe weiter zu eskalieren, heißt es aus dem DHV. Es werde eine Verschlechterung der Versorgung der Frauen in ganz Deutschland riskiert. Die strittigen Punkte müsse nun die Schiedsstelle klären. Bei den notwendigen strukturellen Veränderungen im Hebammenhilfevertrag hätten sich die Verhandlungspartner weitgehend einigen können. Die Vorstellungen über eine angemessene Stundenvergütung der freiberuflichen Hebammen hätten jedoch weit auseinander gelegen.

     

    2018 letzte Gebührenerhöhung

     

    Ursula Jahn-Zöhrens, Verhandlungsführerin des DHV, erklärt: »Der Deutsche Hebammenverband kann keinem Kompromiss zustimmen, der die hohe fachliche Kompetenz und Verantwortung einer Hebamme nicht in der Vergütung widerspiegelt.« Seit Jahren verhandele die Hebammenseite mit dem GKV-Spitzenverband über eine dringend notwendige Reform des Hebammenhilfevertrags. Die letzte Gebührenerhöhung hatte 2018 stattgefunden. »Eingriffe in die Arbeitsstrukturen und die schlechte wirtschaftliche Ausgestaltung treiben immer mehr Hebammen aus dem Beruf. Das gefährdet die Versorgung von Frauen und Familien«, ergänzt Jahn-Zöhrens.

    Der DHV zeigte sich alarmiert, dass der GKV-Spitzenverband in die Autonomie der Arbeitsgestaltung von freiberuflichen Hebammen über geplante Abrechnungsvorschriften eingreifen wolle. Vor dem Hintergrund der vielen Kreißsaalschließungen sei es notwendig, die Geburtshilfe durch freiberufliche Hebammen in der Klinik und im häuslichen Umfeld oder im Geburtshaus zu stärken. Stattdessen werde den Schwangeren durch die Bestrebungen des GKV-Spitzenverbands diese Tür vor der Nase zugeschlagen. Nun müsse die Schiedsstelle eine Abwägung der Argumente vornehmen und einen neuen Hebammenhilfevertrag festsetzen.

     

    Arbeitsgrundlage für rund 19.000 freiberuflich tätige Hebammen

     

    Der Hebammenhilfevertrag ist die Arbeitsgrundlage für rund 19.000 freiberuflich tätige Hebammen in Deutschland. Er legt zwischen Hebammen und gesetzlichen Krankenkassen u.a. die Abrechnungsbeträge für Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft, Geburtshilfe, Nachsorge nach Geburt und Stillberatung sowie für Kurse fest.

    Seit Jahren prangert der DHV die schlechte Vergütung der Hebammen an – das sei eine unhaltbare Situation für die Hebammen, heißt es aus dem Verband. Ziel der Verhandlungen sei es, den Hebammenhilfevertrag mit seinen Anlagen in allen Teilen zu überarbeiten. Ein Hauptaugenmerk liege dabei darauf, eine für das Jahr 2024 zeitgemäße Struktur und Vergütung zu schaffen, nach der freiberufliche Hebammen angemessen bezahlt werden, um die Frauen und Familien gut versorgen zu können.

    Rund 13 % aller Geburten in Krankenhäusern werden von freiberuflichen Hebammen begleitet. Knapp 17.000 Frauen und Familien entscheiden sich jedes Jahr für eine Geburt zu Hause oder in einem Geburtshaus. Die freie Wahl des Geburtsortes, die den Versicherten nach § 24 f im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) zugesprochen wird, sei jedoch gefährdet, wenn Hausgeburtshilfe, Geburten in Geburtshäusern und Beleghebammen nicht angemessen finanziert werden. Damit werde die Verschlechterung der Versorgung der Frauen in ganz Deutschland riskiert.

    Die 16 Landesverbände im Deutschen Hebammenverband machen seit Wochen mit der Kampagne »Ohne uns kein Du« auf die prekäre finanzielle Lage der Hebammen und die schwierige Situation in den Vertragsverhandlungen aufmerksam.

    Quelle: DHV, 29.11.2024 ∙ DHZ

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 02.12.2024