Bundesfamilien­ministerium

Schutzbrief gegen weibliche Genital­verstümmelung

  • Anlässlich des Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung hat Bundesfrauenministerin Franziska Giffey am 5. Februar einen Schutzbrief vorgestellt, der Mädchen vor Genitalverstümmelung schützen soll.

    Der Schutzbrief informiert über die Strafbarkeit in Deutschland, auch wenn die weibliche Genitalverstümmelung im Ausland vorgenommen wird. Weiterhin wird über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels informiert. Durch diese konkreten Informationen sollen Familien davon abgehalten werden, auf Reisen eine Genitalverstümmelung an ihren Töchtern durchzuführen. Der offizielle Schutzbrief gibt ihnen starke und überzeugende Argumente gegen den gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern an die Hand.

    Der Schutzbrief wird auf den Internetseiten der beteiligten Ministerien, der Bundesländer sowie mehrerer Nicht-Regierungsorganisationen (Non-governmental organizations, NGOs) zum Herunterladen und Bestellen bereitstehen. Der gedruckte Flyer soll künftig bei NGOs, Beratungsstellen und Arztpraxen ausliegen und so das Beratungspersonal bei der Aufklärung unterstützen.

    Zudem wird der Schutzbrief zeitnah in andere Sprachen übersetzt werden – neben Englisch und Französisch auch in verschiedene afrikanische und asiatische Sprachen.

    Quelle: BMFSFJ, 5.2.2021 • DHZ

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 14.02.2021