Schwangere Ärztinnen dürfen operieren
Ärztinnen in der Schwangerschaft dürfen unter individuell abgesicherten Bedingungen operieren. Bisher endete der Einsatz von jungen Chirurginnen im Operationsaal nach Bekanntgabe der Schwangerschaft und bremste sie aufgrund der heute unzeitgemäßen Auslegung des Mutterschutzgesetzes von 1952 in ihrer beruflichen Entwicklung aus. Unter welchen Bedingungen schwangere Chirurginnen das Skalpell in der Hand behalten dürfen, informiert das Projekt „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) des Jungen Forums der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) in Zusammenarbeit mit dem Perspektivforum Junge Chirurgie. Das Projekt ging Mitte Januar mit der neuen Website www.OPidS.de an den Start. Im Zentrum der Internetseite steht das Positionspapier „Operieren in der Schwangerschaft“. Es bietet Schwangeren, ihren Vorgesetzten und Akteuren des Gesundheitswesens alle notwendigen Informationen, auf deren Grundlage jede Klinik in Rücksprache mit der zuständigen Aufsichtsbehörde für eine schwangere Chirurgin die Fortführung der operativen Tätigkeit ermöglichen kann.
(DGOU, 15.1.2015)