Gesetzentwurf im Bundestag

Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren

  • Im Bundestag versuchen SPD und Grüne noch vor den Neuwahlen, Frauen mehr Selbstbestimmungsrechte zu verschaffen.

  • Zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch haben SPD und Grüne im Parlament einen Gesetzentwurf eingebracht. Demnach soll der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll gestrichen werden. Und die Krankenkassen sollen die Kosten übernehmen.

    Über die Vorlage soll noch vor der Neuwahl des Bundestags am 23. Februar abgestimmt werden. Unterstützung aus den Reihen von Union und FDP gab es aber vorerst nicht.

    Die SPD-Angeordnete Leni Breymaier rechtfertigte die kurzfristig eingebrachte Initiative, die eigentlich erst fürs Frühjahr geplant war, mit dem Bruch der Ampelkoalition. Nach der Neuwahl sei nicht mehr mit einer »progressiven Mehrheit« im Parlament zu rechnen.

    Die geltenden Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs stellten »eine erhebliche Einschränkung der Selbstbestimmung, der persönlichen Integrität und der körperlichen Autonomie Schwangerer« dar, heißt es in dem Gesetzentwurf. Sie könnten der körperlichen und seelischen Gesundheit Schwangerer Schaden zufügen.

    Die Grünen-Vertreterin Ulle Schauws sieht die Chance, dass die nun vorgestellte moderate Änderung der Gesetzgebung eine Mehrheit finden könnte. Denn die Beratungspflicht soll nicht abgeschafft und auch die Zwölf-Wochen-Frist nicht angetastet werden. Die Linke will den Gesetzentwurf unterstützen, wünscht sich aber »ein Recht auf Beratung« und keine Pflicht.

    Bisher ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland laut § 218 des Strafgesetzbuchs verboten. Er bleibt allerdings bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach einer Pflichtberatung straffrei. Die neuen Regelungen sollen nicht mehr im Strafrecht, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert werden.

    Der Abbruch nach Ende der zwölften Woche soll demnach grundsätzlich rechtswidrig bleiben, kann jedoch – wie nach bisheriger Rechtslage – bei Vorliegen einer medizinischen Indikation bis zum Beginn der Geburt rechtmäßig sein. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Stellungnahme.

    Die Abtreibung war bereits im Jahr 1871 in Deutschland als Straftat ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden. In der Bundesrepublik blieb die Abtreibung weiter illegal, während in der DDR seit 1972 die so genannte Fristenlösung galt: Dort entschieden Frauen in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft selbst, ob sie diese fortführen wollten.

    Eine Expertenkommission der Bundesregierung hatte im Frühjahr 2024 empfohlen, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen grundsätzlich zu erlauben.

    Quelle: aerzteblatt.de, 14.11.2024 · DHZ

    Rubrik: Schwangerschaft

    Erscheinungsdatum: 19.11.2024