Covid19-Pandemie

Schwangerschaftskonfliktberatung soll online ermöglicht werden

Bun­des­fa­mi­lien­mi­nis­terin Franziska Giffey (SPD) hat mit den zuständigen Lan­desministern vereinbart, dass eine Schwangerschaftskonfliktberatung während der Co­ronakrise auch online oder per Telefon ermöglicht werden soll. Eine Beratungsbescheinigung zur Wahrung der Frist könne dann per E-Mail oder Post ver­sendet werden, teilte Giffey am 25. März 2020 auf Instagram mit. Das persönliche Erscheinen der Schwangeren sei nicht notwendig, so die Ministerin.

Giffey hatte die Landesminister bereits am vergangenen Freitag aufgefordert, die digitalen Möglichkeiten einer Beratung zu prüfen. Dazu gehörten „alle Formen von digi­talen Beratungsformaten, die anzuerkennen sind.“ Das Schwangerschaftskonfliktgesetz biete ausreichend Spielraum für pragmatische Lösungen, so die Ministerin.

ÄrztInnen und Verbände wie Pro Familie hatten zum Teil weitergehende Forderungen gestellt. Über eine Videoberatung hinaus plädierten sie beispielsweise dafür, einen medikamen­tösen Schwangerschaftsabbruch zu Hause mit telemedizinischer Begleitung bis Ende der neunten Woche zuzulassen.

Zudem wollten sie Schwangerschaftsabbrüche als notwendige medizinische Leistung im Sinne der Pandemiebestimmungen anerkennen lassen. Der Bundesverband Lebensrecht hatte derartige Forderungen zurückgewiesen.

Quelle: aerzteblatt.de, 26.3.2020 · DHZ

Rubrik: Covid-19

Erscheinungsdatum: 27.03.2020