Kassenärztliche Bundesvereinigung

Screening des Herzens bei Neugeborenen abrechenbar

Für das Screening auf kritische angeborene Herzfehler bei Neugeborenen mittels Pulsoxymetrie ist die Vergütung festgelegt worden. Ein entsprechender Beschluss des Bewertungsausschusses gilt ab 1. Juli. Mit der neuen Methode können Herzfehler bei Neugeborenen besser entdeckt und somit frühzeitiger behandelt werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte Ende 2016 die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen um das Pulsoxymetrie-Screening erweitert. Nunmehr hat der Bewertungsausschuss die Vergütung beschlossen.

Anspruch auf das Screening haben alle Neugeborenen, bei denen pränatal kein kritischer Herzfehler diagnostiziert wurde.

(KBV, 29.6.2017)

Rubrik: 1. Lebensjahr

Erscheinungsdatum: 12.07.2017