Deutscher Hebammenverband

Sicherstellungszuschlag muss endlich ausbezahlt werden!

„Seit Juli 2015 haben freiberufliche Hebammen, die Geburtshilfe leisten, Anspruch auf einen Sicherstellungszuschlag. Dieser soll ihre Haftpflichtprämien abfedern. Jetzt haben wir Ende Februar und wir kennen keine einzige Hebamme, die diesen Zuschlag erhalten hat“, erklärt Katharina Jeschke, Präsidiumsmitglied des Deutschen Hebammenverbands e. V. (DHV). „Wir fordern den GKV-Spitzenverband auf, endlich den Sicherstellungszuschlag auszuzahlen. Ein gesetzlicher Anspruch wird dank des GKV-Spitzenverbands zum Hindernislauf für Hebammen. Seit Monaten bekommen Hebammen nicht einmal einen Anteil der Versicherungskosten erstattet“, so Katharina Jeschke.

Der Deutsche Hebammenverband hat dem GKV-Spitzenverband alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Doch bislang hat nach Kenntnis des DHV keines seiner Mitglieder eine Auszahlung erhalten – eine Umfrage unter den Mitgliedern dazu läuft noch zur Abklärung.

(hebammenverband.de, 29.2.2016)

Rubrik: Recht

Erscheinungsdatum: 17.03.2016