Stillen gehört zum Leben
Das deutsche Mutterschutzgesetz gibt den rechtlichen Rahmen für den Schutz der stillenden Mütter am Arbeitsplatz vor. Der Gesetzgeber erkennt damit die besondere Schutzbedürftigkeit der berufstätigen stillenden Mutter und gleichzeitig auch die besondere Schutzwürdigkeit des Stillens an. Die Nationale Stillkommission am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat anlässlich der Weltstillwoche im Oktober praktische Hinweise zusammengefasst, wie Berufstätigkeit und Stillen miteinander vereinbart werden können.
Unter http://www.bfr.bund.de/cm/343/stillen_und_berufstaetigkeit.pdf findet sich eine Elterninformation zum Thema „Stillen und Berufstätigkeit“.
Eine Stellungnahme der Nationalen Stillkommission „Stillen in der Öffentlichkeit sollte ungestört möglich sein“ findet sich unter http://www.bfr.bund.de/cm/343/stillen-in-der-oeffentlichkeit-sollte-ungestoert-moeglich-sein.pdf.
Weitere Informationen zur Arbeit der Nationalen Stillkommission sind im Internet unter http://www.bfr.bund.de/de/nationale_stillkommission-2404.html veröffentlicht.
(BfR Pressedienst 26/2015, 2.10.2015)