Stillen in der Öffentlichkeit – NRW-Ministerin Paul wirbt für Gesetz
Nordrhein-Westfalens Familienministerin Josefine Paul (Grüne) wirbt für einen gesetzlichen Anspruch auf Stillen in der Öffentlichkeit. »Wir werben beim Bund dafür, hier entsprechend tätig zu werden«, erklärte Paul am 15. September in Düsseldorf. »In jedem Fall würde eine gesetzliche Klarstellung Müttern den Rücken stärken und deutlich machen, dass das Stillen von Kindern ein Grundrecht und gesellschaftlich erwünscht ist.« Der Hebammenverband NRW zeigte sich von dem Vorstoß Pauls »schwer begeistert«.
Auch bisher ist Stillen in der Öffentlichkeit nicht verboten, aber es kommt immer wieder zu Kontroversen, etwa wenn es um das Stillen in Gaststätten geht. Ein Gutachten des Bundestags von 2016 kommt zu dem Schluss, dass das Stillen in der Öffentlichkeit grundsätzlich zulässig ist. Damit sei auch das Stillen in Gaststätten rechtlich zunächst unbedenklich. Es sei allerdings auch das Hausrecht der Gaststätte zu beachten.
Paul argumentierte, dass es zu einer kinder- und familienfreundlichen Gesellschaft gehöre, »dass es Müttern möglich sein muss, in der Öffentlichkeit ihre Kinder zu stillen.« Bislang gibt es kein Gesetz, das sich speziell mit dem Stillen von Babys in der Öffentlichkeit befasst. Zwar kann nach Ansicht es NRW-Familienministeriums jeder nach dem Hausrecht grundsätzlich frei entscheiden, wem er Zutritt zu seinen Räumen gewährt und verwehrt. Das Hausrecht werde aber begrenzt durch das Gleichbehandlungsgesetz. Dieses schütze vor »Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität«.
Laut dem Gutachten des Bundestags kann ein:e Gastwirt:in jedoch ohne Verstoß gegen ein Diskriminierungsverbot relativ frei Gebrauch vom Hausrecht machen, wenn es noch nicht zu einem »Bewirtungsvertrag« mit der stillenden Mutter gekommen sei. Das Gutachten verweist darauf, dass es in anderen Ländern teilweise ausdrückliche Diskriminierungsverbote stillender Mütter gebe.
Die Vorsitzende des Landesverbands der Hebammen NRW, Barbara Blomeier, sagte auf dpa-Anfrage, sie finde den Vorstoß von Ministerin Paul »super«. Sie verwies auf die Aktion »Stillfreundliche Kommune« des NRW-Hebammenverbands, mit der Städte und Gemeinden geschützte Bereiche in allen öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr bereitstellen sollen. »Das Stillen in der Öffentlichkeit sollte selbstverständlich normal sein«, so Blomeier. Auf der anderen Seite sollte es aber für stillende Frauen auch geschützte Räume geben, »dass sie sich nicht auf den Marktplatz setzen müssen«.
Der Deutsche Hebammenverband verwies auf die von Wissenschaftler:innen nur als »moderat« bewerteten Rahmenbedingungen für stillende Frauen in Deutschland. »Dies ist einer der Gründe, warum die Stillquote in Deutschland gerade einmal bei 82 % bei der Geburt beträgt und in den ersten vier Lebensmonaten des Säuglings rapide abnimmt.« Stillen sei »die natürliche und beste Versorgung« für Säuglinge. Frauen hätten qua Grundgesetz das Recht, überall und zu jeder Zeit ihr Kind zu stillen. »Alles andere würde einen Eingriff in ihre Freiheit und eine eindeutige Diskriminierung bedeuten.«
Quelle: dpa, 15.9.2022 · DHZ