Urteil

Tschechisches Verfassungsgericht stärkt Rechte von Hebammen

Das Verfassungsgericht in Tschechien hat die Rechte von Hebammen gestärkt und entschieden, dass sie Hausgeburten begleiten dürfen. Die bisherige Praxis kritisierten die Richter mit Sitz in Brünn (Brno) als absurd. Denn obwohl Hausgeburten gesetzlich nicht verboten seien, würden Hebammen gehindert, Gebärende dabei zu betreuen. Ihnen drohe derzeit ein Bußgeld von bis zu umgerechnet knapp 40.000 Euro, wenn die Geburt nicht in einem Krankenhaus stattfindet.

Die Richter:innen forderten das Gesundheitsministerium zu einer Neuregelung auf. »Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum Schwangere nicht die Dienste einer auf dem Gebiet der Geburtshilfe fachlich ausgebildeten Person nutzen können sollten«, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Richter:innen verwiesen darauf, dass die Wahl des Ortes und der Umstände der Geburt unter den Schutz der geistigen und körperlichen Unversehrtheit der Frauen falle. Die Geburt sei ein »einzigartiger und sensibler Moment« in ihrem Leben.

Zugleich entschied das Gericht, dass die Geburtshilfe bei einer Hausgeburt keine Gesundheitsleistung sei, die von den gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden müsse. Die tschechische Liga der Menschenrechte begrüßte das Urteil als einen Durchbruch, der neue Möglichkeiten für werdende Mütter eröffne.

Quelle: dpa, 4.9.2024 · DHZ

Rubrik: Recht

Erscheinungsdatum: 05.09.2024