Nordrhein-Westfalen

Unterstützung für Paare mit Kinderwunsch

Nordrhein-Westfalen unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch finanziell bei den kostspieligen medizinischen Behandlungen. Erstmals nehme das Land dieses Jahr an einem entsprechenden Bundesprogramm teil und stelle dafür 3,7 Mio. Euro bereit, so Familienminister Joachim Stamp (FDP).

Bisher zahlen Krankenkassen die Hälfte der Behandlungskosten für die ersten drei Versuche der künstlichen Befruchtung, und das auch nur verheirateten Paaren. Die Landesregierung unterstützt künftig Ehepaare und unverheiratete Paare mit Hauptwohnsitz in NRW bei den ersten vier Versuchen einer in NRW erfolgten Behandlung. Die Kosten liegen je nach Methode zwischen 2.500 und 5.000 pro Behandlung. Die Landesregierung geht von rund 4.500 Paaren in NRW aus, die Anträge stellen wollen.

Bei verheirateten Paaren übernimmt das Land künftig gemeinsam mit dem Bund die Hälfte des Eigenanteils. Unverheiratete Paare können die Förderung beantragen, wenn sie in einer „verfestigten, nichtehelichen Lebensgemeinschaft“ leben. Sie erhalten für den ersten bis dritten Versuch 25 % und für den vierten Versuch bis zu 50 % ihres Eigenanteils. Außerdem bezuschusst das Land sie zusätzlich mit jeweils maximal 270 Euro für die ersten drei Versuche. Ab 30. August können die Anträge online gestellt werden.

Quelle: dpa, 2.7.2019

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 09.07.2019