Niedersachsen

Unterstützung für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch

  • Paare mit unerfülltem Kinderwunsch aus Niedersachsen können sich zukünftig auch in einem angrenzenden Bundesland behandeln lassen.

  • Paare, beispielsweise aus Lüneburg, die sich in Hoffnung auf die Erfüllung ihres Kinderwunsches im nahen Hamburg behandeln lassen, gingen bei der Landesförderung bisher leer aus – Geld gab es nur beim Besuch einer niedersächsischen Reproduktionseinrichtung. „Dieser Zustand hat nun endlich ein Ende“, erklärt Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt. Sie hat die entsprechende Förderrichtlinie rückwirkend zum 1. Februar geändert. Auch der Niedersächsische Landtag hatte sich für eine großzügigere Regelung ausgesprochen.

    Seit 2013 fördert das Land Niedersachsen Paare mit unerfülltem Kinderwunsch. Die zugrundeliegende Förderrichtlinie wurde nun so geändert, dass die Paare für eine Inanspruchnahme der Förderung nicht mehr zwingend eine Reproduktionseinrichtung in Niedersachsen besuchen müssen. Förderanträge, die seit dem 1. Februar 2014 gestellt wurden und eine naheliegende Behandlung in einem angrenzenden Bundesland vorsehen, sind somit förderfähig.

    (Presseinformation Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, 28.2.2014/Nr. 32/14; DHZ 4/2014)

    Rubrik: Regionales

    Erscheinungsdatum: 01.04.2014