Landgericht Hamburg

Vergleiche von Schwangerschaftsabbrüchen mit dem Holocaust sind illegal

Die Gynäkologin Kristina Hänel klagte gegen Klaus Günter Annen, den Betreiber der Internetseite babykaust.de. Auf seiner Website wurden Schwangerschaftsabbrüche als eine Steigerung des Holocaust bezeichnet und die Ärztin als „Entartete“ diffamiert. Annen betreibt schon seit Jahren Holocaust-Relativierung, äußert sich antisemitisch, würdigt ÄrztInnen herab und prangert sie öffentlich an.

Die Entscheidung das Hamburger Landgerichts, dass Holocaust-Vergleiche mit Schwangerschaftsabbrüchen nicht rechtmäßig sind, ist ein Erfolg – sie kommt aber zwanzig Jahre zu spät: Bereits 2000 hatte Annen mit dem Slogan: „Damals Holocaust – heute: Babycaust“ seine Ideologie verbreitet. Vom Bundesgerichtshof wurde diese Verhöhnung der Holocaust-Opfer damals als Meinungsfreiheit eingestuft. Das Landgericht Hamburg war nun der Meinung, Hänel müsse trotzdem Aussagen von Annen hinnehmen, dass an „ihren Händen Blut klebt“. Der Antifeminist darf außerdem weiter behaupten, Abtreibung sei ein „verabscheuungswürdiges Verbrechen“.

Quelle: neues deutschland, 22.8.2020 DHZ

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 24.08.2020