Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen

Verhandlungen zu Pflegepersonaluntergrenzen scheitern

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) konnten sich in ihren Verhandlungen über eine Pflegepersonaluntergrenze für das Jahr 2020 nicht einigen.

Die geplante Vereinbarung war in den vergangenen Monaten bereits bis zur Unterschriftsreife verhandelt worden und sollte am 31. August verabschiedet werden. Basis dafür waren die tatsächlichen Pflegepersonalbesetzungen in den gesetzlich vorgesehenen Bereichen, abgefragt vom Institut für die Krankenhaus-Entgelte (InEK) und übermittelt von den Kliniken.  Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes habe der Vereinbarung bereits zugestimmt, die DKG hätten die Verhandlungen jedoch – wie schon im Jahr 2018 – scheitern lassen, heißt es aus dem GKV-SV.

Stefanie Stoff-Ahnis aus dessen Vorstand erklärte: „Wir bedauern außerordentlich, dass es nicht zu einer Vereinbarung gekommen ist, denn Pflegepersonaluntergrenzen dienen dem Patientenschutz. Der sollte auch in der DKG nicht als nachrangig angesehen werden.“

DKG und GKV-Spitzenverband sind beauftragt, jährlich bis Ende August solche Untergrenzen für das Folgejahr festzulegen. Kommt es nicht zu einer Einigung, ist eine Ersatzvornahme durch den Bundesgesundheitsminister vorgesehen.

Quelle: GKV-Spitzenverband, 2.9.2019 DHZ

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 03.09.2019