Reformbeschluss

Verlängerung des Elterngeldes bei Frühgeburt

  • Laut einer Reform des Bundestages bekommen Eltern von Frühgeborenen künftig länger finanzielle Unterstützung.

  • Mütter und Väter von Frühgeborenen sollen künftig länger Elterngeld bekommen. Der Bundestag hat eine entsprechende Reform beschlossen. Sie sieht vor, dass für Kinder, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen, ein zusätzlicher Monat Elterngeld gezahlt wird. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, werden zwei zusätzliche Monate gewährt, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier zusätzliche Monate.

    Zusätzlich werden die Möglichkeiten für Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs ausgeweitet. Die wöchentlich erlaubte Arbeitszeit während des Elterngeldbezuges erhöht sich von 30 auf 32 Stunden und die Vorgaben für den sogenannten Partnerschaftsbonus, wenn beide Elternteile in Teilzeit tätig sind, werden gelockert.

    Zur Finanzierung dieser Änderungen sollen Spitzenverdienerpaare mit mehr als 300.000 Euro Einkommen künftig kein Elterngeld mehr bekommen. Die Grenze lag bisher bei 500.000 Euro. Die Reform muss
    noch durch den Bundesrat. Geplant ist ein Inkrafttreten im September 2021.

    Quelle: dpa, 29.1.2020 · DHZ

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 29.01.2021