Vom Modell zum regulären Angebot
Der Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe e.V. (HVG) fordert gemeinsam mit zahlreichen Berufsverbänden wie dem Deutschen Hebammenverband das Hochschulstudium als reguläres Bildungsangebot für die Gesundheitsfachberufe zu etablieren. Bislang ist dies nur aufgrund von Modellklauseln in den Berufsgesetzen möglich.
Laut Hebammengesetz ist der Hebammenberuf ein klassischer Ausbildungsberuf. Seit September 2009 gibt es jedoch Modellklauseln in den entsprechenden Berufsgesetzen, die berufsqualifizierende Studiengänge erlauben. Diese sind inzwischen erprobt und positiv evaluiert worden.
Der Vorstand des HVG richtet nun – gemeinsam mit zahlreichen Verbänden – den Appell an VertreterInnen der Politik, die Modellklauseln in den Berufsgesetzen der entsprechenden Berufe durch eine Formulierung zu ersetzen, die das Hochschulstudium als einen regulären Weg der Berufsqualifizierung in den Gesetzen verankert. „Wir haben inzwischen vier sogenannte primärqualifizierende Hebammenstudiengänge in Bochum, Fulda, Berlin und Ulm, die hervorragend funktionieren und auf große Nachfrage stoßen. Diese Möglichkeit von berufsqualifizierenden Studiengängen für Hebammen muss unbedingt erhalten und ausgebaut werden. Deshalb unterstützen wir das Forderungspapier des Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe e.V. (HVG)“, sagt Susanne Steppat, Präsidiumsmitglied im Deutschen Hebammenverband.
(hebammenverband.de, 22.2.2016)