Frankreich

Von Leihmutter geborenes Kind wird nicht als leibliches Kind eingetragen

  • Leihmutterschaft ist in Frankreich – genau wie in Deutschland – illegal.

  • Frankreich hat einer Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichts (EGMR) zufolge einem Ehepaar die Eintragung ihrer von einer Leihmutter geborenen Tochter als leibliches Kind verweigert. Das Ehepaar habe durch eine Adoption die legale elterliche Beziehung zu dem Mädchen herstellen können, erklärte der Gerichtshof in Straßburg die Entscheidung. Dies sei ausreichend und deshalb das Recht auf Privat- und Familienleben des Ehepaars nicht verletzt.

    Leihmutterschaft ist in Frankreich – genau wie in Deutschland – illegal. Das Mädchen war EGMR-Unterlagen zufolge 2012 von einer ukrainischen Leihmutter geboren worden. Genetisch ist das Kind die Tochter des französischen Ehepaars. Dieses wollte das Mädchen als leibliches Kind bei den französischen Behörden eintragen lassen, die das wegen der Leihmutterschaft aber ablehnten. Die Eltern zogen vor Gericht. Die französischen Gerichte entschieden, dass das Paar das Kind adoptieren könne, als leibliche Mutter aber auch die Leihmutter eingetragen werden müsse.

    Quelle: dpa, 16.7.2020 DHZ

    Rubrik: 1. Lebensjahr

    Erscheinungsdatum: 20.07.2020